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Zentrale Beratungsstelle für Wohnungslose in gemeinsamer Trägerschaft der Caritas Berlin e.V. und der Berliner Stadtmission e.V.

Durchgeführt von: Zentrale Beratungsstelle für Wohnungslose in gemeinsamer Trägerschaft der Caritas Berlin e.V. und der Berliner Stadtmission e.V.

Überblick

Zentrale Beratungsstelle für Wohnungslose

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📘 Notübernachtung & Kältehilfe

Akute, niedrigschwellige Nothilfe zur Abwendung unmittelbarer gesundheitlicher Gefahren für Menschen ohne festen Wohnsitz. Neben der saisonalen Kältehilfe (reine Übernachtung) umfasst dies die rechtliche Durchsetzung der ordnungsrechtlichen Unterbringungspflicht der Kommunen nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit.

Wichtiger Hinweis

Es besteht eine gesetzliche Unterbringungspflicht der Kommunen bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit – unabhängig von der Kältehilfe-Saison.

Vorgehensweise

  1. 1Nutzen Sie Apps wie die 'Kältehilfe App' für Echtzeit-Kapazitäten, da sich Belegungen stündlich ändern.
  2. 2Fordern Sie bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit die ordnungsrechtliche Unterbringung nach ASOG beim Sozialamt ein.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Nein, Sie können auch ohne Termin vorbeikommen (offene Sprechstunde).

Was passiert beim ersten Gespräch?

Im Erstgespräch klären wir Ihre Situation und besprechen gemeinsam, welche Unterstützung Sie benötigen.

Welche Unterlagen sollte ich mitbringen?

Bringen Sie bitte Ihren Ausweis/Pass und alle relevanten Dokumente zu Ihrem Anliegen mit.

Ist die Beratung kostenlos?

Ja, die Beratung ist kostenlos.

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