Technische Beratung am Arbeitsplatz für schwerhörige und taube Menschen (IFD)
Durchgeführt von: Technische Beratung am Arbeitsplatz für schwerhörige und taube Menschen (IFD)
Überblick
Ein Angebot vom Integrationsfachdienst für Menschen mit Hörbehinderung (IFD fMH) zur Beratung und Unterstützung bei der Ausstattung von Arbeitsplätzen mit technischen Hilfsmitteln.
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📘 Beratung für Menschen mit Behinderung
Unterstützung bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung (GdB) beim Versorgungsamt und der Durchsetzung von Nachteilsausgleichen (z.B. Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, steuerliche Vorteile). Beratung auch zu Hilfsmitteln und barrierefreiem Wohnen.
Wichtiger Hinweis
Widerspruch lohnt sich: Wenn der GdB zu niedrig ist, prüfen Sie den 'Verschlimmerungsantrag'.
Benötigte Unterlagen
- Verschlimmerungsantrag (bei niedrigem GdB)
Vorgehensweise
- 1Prüfen Sie Widerspruch, wenn der Grad der Behinderung (GdB) zu niedrig ist.
- 2Nutzen Sie den Integrationsfachdienst für Kündigungsschutzfragen.
Häufige Fragen
▶Was bedeutet "Beratung für Menschen mit Behinderung"?
Unterstützung bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung (GdB) beim Versorgungsamt und der Durchsetzung von Nachteilsausgleichen (z.B. Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, steuerliche Vorteile). Beratung auch zu Hilfsmitteln und barrierefreiem Wohnen. Beratungstipp 1: Prüfen Sie Widerspruchsmöglichkeiten, wenn der GdB zu niedrig erscheint („Verschlimmerungsantrag“). Beratungstipp 2: Nutzen Sie Beratungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Integrationsfachdienste) für Kündigungsschutz und Arbeitsplatzanpassung.
