Technische Beratung am Arbeitsplatz für schwerhörige und taube Menschen (IFD)
Durchgeführt von: Technische Beratung am Arbeitsplatz für schwerhörige und taube Menschen (IFD)
Überblick
Ein Angebot vom Integrationsfachdienst für Menschen mit Hörbehinderung (IFD fMH) zur Beratung und Unterstützung bei der Ausstattung von Arbeitsplätzen mit technischen Hilfsmitteln.
Häufige Fragen
▶Was bedeutet "Beratung für Menschen mit Behinderung"?
Unterstützung bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung (GdB) beim Versorgungsamt und der Durchsetzung von Nachteilsausgleichen (z.B. Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, steuerliche Vorteile). Beratung auch zu Hilfsmitteln und barrierefreiem Wohnen. Beratungstipp 1: Prüfen Sie Widerspruchsmöglichkeiten, wenn der GdB zu niedrig erscheint („Verschlimmerungsantrag“). Beratungstipp 2: Nutzen Sie Beratungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Integrationsfachdienste) für Kündigungsschutz und Arbeitsplatzanpassung. Zielgruppen: Schwerhörige und taube Arbeitnehmer*innen, Deren Arbeitgeber
Zielgruppen
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