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Schuldnerberatung in der Villa offensiv 91 e.V.

Durchgeführt von: Schuldnerberatung in der Villa offensiv 91 e.V.

Überblick

Schuldnerberatung

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📘 Schuldner- & Insolvenzberatung

Schuldnerberatung durch anerkannte Stellen (§ 305 InsO) zur Existenzsicherung (P-Konto, Mietschulden) und Schuldenregulierung. Begleitung des außergerichtlichen Einigungsversuchs als zwingende Voraussetzung für den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.

Wichtiger Hinweis

Wichtig: Nur anerkannte Stellen nach § 305 InsO dürfen die Bescheinigung für die Verbraucherinsolvenz ausstellen.

Benötigte Unterlagen

  • Bescheinigung nach § 305 InsO

Vorgehensweise

  1. 1Lassen Sie sich die Insolvenz-Bescheinigung nur von anerkannten Stellen geben.
  2. 2Bereiten Sie den außergerichtlichen Einigungsversuch korrekt vor.

Häufige Fragen

Was bedeutet "Schuldner- & Insolvenzberatung"?

Schuldnerberatung durch anerkannte Stellen (§ 305 InsO) zur Existenzsicherung (P-Konto, Mietschulden) und Schuldenregulierung. Begleitung des außergerichtlichen Einigungsversuchs als zwingende Voraussetzung für den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Beratungstipp 1: Nur anerkannte Stellen (§ 305 InsO) dürfen die Bescheinigung für das Verbraucherinsolvenzverfahren ausstellen. Beratungstipp 2: Die Restschuldbefreiung erfolgt aktuell bereits nach 3 Jahren; der Antrag muss aber korrekt vorbereitet sein (außergerichtlicher Einigungsversuch).

Dies ist ein Eintrag aus unserem Verzeichnis. Angaben ohne Gewähr.