Schuldnerberatung in der Villa offensiv 91 e.V.
Durchgeführt von: Schuldnerberatung in der Villa offensiv 91 e.V.
Überblick
Schuldnerberatung
Brauchen Sie Hilfe bei diesem Thema?
Erfahren Sie mehr über den Antragsprozess →
▼
Brauchen Sie Hilfe bei diesem Thema?
Erfahren Sie mehr über den Antragsprozess →
📘 Schuldner- & Insolvenzberatung
Schuldnerberatung durch anerkannte Stellen (§ 305 InsO) zur Existenzsicherung (P-Konto, Mietschulden) und Schuldenregulierung. Begleitung des außergerichtlichen Einigungsversuchs als zwingende Voraussetzung für den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Wichtiger Hinweis
Wichtig: Nur anerkannte Stellen nach § 305 InsO dürfen die Bescheinigung für die Verbraucherinsolvenz ausstellen.
Benötigte Unterlagen
- Bescheinigung nach § 305 InsO
Vorgehensweise
- 1Lassen Sie sich die Insolvenz-Bescheinigung nur von anerkannten Stellen geben.
- 2Bereiten Sie den außergerichtlichen Einigungsversuch korrekt vor.
Häufige Fragen
▶Was bedeutet "Schuldner- & Insolvenzberatung"?
Schuldnerberatung durch anerkannte Stellen (§ 305 InsO) zur Existenzsicherung (P-Konto, Mietschulden) und Schuldenregulierung. Begleitung des außergerichtlichen Einigungsversuchs als zwingende Voraussetzung für den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Beratungstipp 1: Nur anerkannte Stellen (§ 305 InsO) dürfen die Bescheinigung für das Verbraucherinsolvenzverfahren ausstellen. Beratungstipp 2: Die Restschuldbefreiung erfolgt aktuell bereits nach 3 Jahren; der Antrag muss aber korrekt vorbereitet sein (außergerichtlicher Einigungsversuch).
