Schuldner- und Insolvenzberatung Charlottenburg-Wilmersdorf
Durchgeführt von: Schuldner- und Insolvenzberatung Charlottenburg-Wilmersdorf
Überblick
Die Beratungsstelle Schuldner- und Insolvenzberatung Charlottenburg-Wilmersdorf in Charlottenburg-Wilmersdorf hilft Menschen bei verschiedenen Anliegen mit professioneller Unterstützung. Schwerpunkte der Beratung sind: Schuldnerberatung, Insolvenzberatung, Finanzberatung, Sozialberatung. Die sozialberatung bietet Hilfe bei sozialen Fragen, Problemen im Alltag und Unterstützung bei der Inanspruchnahme sozialer Leistungen. Besonderer Fokus liegt auf der Unterstützung von: Menschen mit Schulden, Arbeitslose, Selbstständige. Im Rahmen der Beratung werden folgende Leistungen angeboten: 1. Kostenlose und unabhängige Beratung bei Verbraucher- und Mietschulden, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder gescheiterter Selbständigkeit 2. Unterstützung bei der Haushaltsplanung und Budgetberatung 3. Begleitung im Insolvenzverfahren 4. Vermittlung von weiteren Hilfsangeboten Angeboten wird die Beratung in Charlottenburg-Wilmersdorf, erreichbar unter Brabanter Straße 18-20, 10713 Berlin. Für eine Terminvereinbarung können Sie uns unter 030/12345678 kontaktieren. Weitere Informationen finden Sie auf der Website: https://dwstz.de/schuldner-und-insolvenzberatung/
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📘 Hilfe bei Mietschulden & Räumungsklage
Fachspezifische Intervention durch die bezirklichen „Fachstellen Soziale Wohnhilfe“ gemäß § 22 SGB II und § 36 SGB XII. Kernaufgabe ist die Sicherung der Unterkunft durch Übernahme von Mietschulden (als Darlehen oder Beihilfe) und die Verhandlung mit Vermietern zur Rücknahme von Räumungsklagen, um Wohnraumverlust und Folgevollzugskosten zu verhindern.
Wichtiger Hinweis
Alarmstufe Rot: Bei Räumungsklage kann die 'Schonfristzahlung' binnen zwei Monaten nach Zustellung die Kündigung heilen.
Benötigte Unterlagen
- Räumungsklage (Zustellungsurkunde beachten!)
- Nachweise über Mietschulden
Vorgehensweise
- 1Leisten Sie eine „Schonfristzahlung“ (Ausgleich aller Schulden) binnen zwei Monaten nach Klagezustellung, um die Kündigung unwirksam zu machen.
- 2Legen Sie bei Übernahmeverweigerung durch das Jobcenter sofort Widerspruch ein und prüfen Sie einen Eilantrag beim Sozialgericht.
Häufige Fragen
▶Ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig?
Bitte vereinbaren Sie vorab einen telefonisch oder persönlich. Kontakte entnehmen Sie den Kontaktdaten.
▶Was sollte ich zum Termin mitbringen?
Bitte bringen Sie Ihren Ausweis und alle relevanten Dokumente zu Ihrem Anliegen mit.
▶Wie viel kostet die Beratung?
Ja, die Beratung ist kostenlos. Es entstehen keine Kosten für Sie.
▶Wie viel Zeit sollte ich einplanen?
Ein Beratungstermin dauert in der Regel 30-60 Minuten.
▶In welchen Sprachen wird beraten?
Die Beratung erfolgt vorwiegend auf Deutsch. Bei Bedarf kann eine Sprachmittlung organisiert werden.
▶Was passiert beim ersten Termin?
Im Erstgespräch lernen wir uns kennen, klären Ihre Situation und besprechen die weiteren Schritte.
Zielgruppen
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