P67 - Betreutes Wohnen (§67 SGB XII)
Durchgeführt von: P67 - Betreutes Wohnen (§67 SGB XII)
Überblick
Das Projekt P67 bietet wohnungslosen Männern im Rahmen des betreuten Wohnens nach §§ 67 ff. SGB XII Unterstützung bei der Bewältigung ihrer sozialen Schwierigkeiten und bei der Reintegration.
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📘 Betreutes Einzelwohnen (BEW)
Ambulante Eingliederungshilfe zur Sicherung des Wohnraums und der selbstständigen Lebensführung für Menschen mit wesentlichen seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderungen. Die Leistung erfolgt meist auf Basis von Fachleistungsstunden im eigenen Wohnraum und zielt auf die Vermeidung stationärer Unterbringung sowie die Alltagsstabilisierung.
Wichtiger Hinweis
Der Zugang erfordert zwingend einen Sozialbericht und die Befürwortung durch den Steuerungsausschuss des Bezirks.
Benötigte Unterlagen
- Sozialbericht (für den Steuerungsausschuss)
Vorgehensweise
- 1Die Hilfe wird oft über § 67 SGB XII oder die Eingliederungshilfe finanziert – klären Sie die Zuständigkeit.
- 2Holen Sie die Befürwortung durch den Steuerungsausschuss des Bezirks (Fallmanagement) ein.
Häufige Fragen
▶Brauche ich einen Termin?
Nein, Sie können auch ohne Termin vorbeikommen (offene Sprechstunde).
▶Was passiert beim ersten Gespräch?
Im Erstgespräch klären wir Ihre Situation und besprechen gemeinsam, welche Unterstützung Sie benötigen.
▶Welche Unterlagen sollte ich mitbringen?
Bringen Sie bitte Ihren Ausweis/Pass und alle relevanten Dokumente zu Ihrem Anliegen mit.
▶Ist die Beratung kostenlos?
Bitte erkundigen Sie sich vor Ort nach den Kosten.
