Lebensmut e.V. Kinder- und Jugendbereich
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Lebensmut e.V.
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📘 Jugendberatung & Notdienste
Parteihilfe und Schutzraum für Jugendliche in Konfliktsituationen mit Elternhaus, Schule oder Behörden. Das Angebot basiert auf § 8 SGB VIII und umfasst Beratung ohne Wissen der Eltern, Vermittlung in Notschlafstellen (Sleep-Ins) sowie Begleitung bei Inobhutnahmen durch das Jugendamt.
Wichtiger Hinweis
Schutzrecht: Du kannst dich ab 14 Jahren auch ohne Wissen deiner Eltern beraten lassen (§ 8 SGB VIII).
Vorgehensweise
- 1Lass dich ohne Wissen der Eltern beraten (§ 8 SGB VIII).
- 2Fordere bei akuter Gefahr eine Inobhutnahme beim Jugendamt.
Häufige Fragen
▶Was bedeutet "Jugendberatung & Notdienste"?
Parteihilfe und Schutzraum für Jugendliche in Konfliktsituationen mit Elternhaus, Schule oder Behörden. Das Angebot basiert auf § 8 SGB VIII und umfasst Beratung ohne Wissen der Eltern, Vermittlung in Notschlafstellen (Sleep-Ins) sowie Begleitung bei Inobhutnahmen durch das Jugendamt. Beratungstipp 1: Jugendliche können sich gem. § 8 SGB VIII ohne Kenntnis der Eltern beraten lassen. Beratungstipp 2: Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) ist eine Schutzmaßnahme, die Jugendliche in akuten Krisen selbst beim Jugendamt einfordern können.
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