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Kinder- und Jugendclub der Sinneswandel gGmbH

Durchgeführt von: Kinder- und Jugendclub der Sinneswandel gGmbH

Überblick

Der Kinder- und Jugendclub der Sinneswandel gGmbH ist eine inklusive Freizeiteinrichtung, die auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung eingeht und gemeinsame Erlebnisse schafft.

Inklusiver Jugendclub
Offene Freizeitangebote
Kreativ- und Bewegungsangebote
Gemeinsame Ausflüge und Ferienprogramme

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📘 Kinderschutz & Kinderrechte

Anlaufstellen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) durch Vernachlässigung, körperliche oder seelische Gewalt. Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und besorgte Bürger/Fachkräfte. Ziel ist die Gefährdungseinschätzung und Einleitung von Schutzmaßnahmen.

Wichtiger Hinweis

Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung haben Fachkräfte Anspruch auf Beratung durch eine 'insoweit erfahrene Fachkraft'.

Vorgehensweise

  1. 1Fachkräfte: Holen Sie Rat bei einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ ein.
  2. 2Kinder: Ruft anonym die Nummer gegen Kummer an.

Häufige Fragen

Was bedeutet "Kinderschutz & Kinderrechte"?

Anlaufstellen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) durch Vernachlässigung, körperliche oder seelische Gewalt. Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und besorgte Bürger/Fachkräfte. Ziel ist die Gefährdungseinschätzung und Einleitung von Schutzmaßnahmen. Beratungstipp 1: Fachkräfte (Lehrer, Erzieher) haben Anspruch auf Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ zur Risikoeinschätzung. Beratungstipp 2: Kinder können sich anonym an Notrufnummern wenden (z.B. Nummer gegen Kummer).

Zielgruppen

Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung

Dies ist ein Eintrag aus unserem Verzeichnis. Angaben ohne Gewähr.