Kinder- und Jugendclub der Sinneswandel gGmbH
Durchgeführt von: Kinder- und Jugendclub der Sinneswandel gGmbH
Überblick
Der Kinder- und Jugendclub der Sinneswandel gGmbH ist eine inklusive Freizeiteinrichtung, die auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung eingeht und gemeinsame Erlebnisse schafft.
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📘 Kinderschutz & Kinderrechte
Anlaufstellen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) durch Vernachlässigung, körperliche oder seelische Gewalt. Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und besorgte Bürger/Fachkräfte. Ziel ist die Gefährdungseinschätzung und Einleitung von Schutzmaßnahmen.
Wichtiger Hinweis
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung haben Fachkräfte Anspruch auf Beratung durch eine 'insoweit erfahrene Fachkraft'.
Vorgehensweise
- 1Fachkräfte: Holen Sie Rat bei einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ ein.
- 2Kinder: Ruft anonym die Nummer gegen Kummer an.
Häufige Fragen
▶Was bedeutet "Kinderschutz & Kinderrechte"?
Anlaufstellen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) durch Vernachlässigung, körperliche oder seelische Gewalt. Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und besorgte Bürger/Fachkräfte. Ziel ist die Gefährdungseinschätzung und Einleitung von Schutzmaßnahmen. Beratungstipp 1: Fachkräfte (Lehrer, Erzieher) haben Anspruch auf Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ zur Risikoeinschätzung. Beratungstipp 2: Kinder können sich anonym an Notrufnummern wenden (z.B. Nummer gegen Kummer).
