ReachOut Zusatzname: Opferberatung und Bildung gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus
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Überblick
ReachOut
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📘 Beratung für Menschen mit Behinderung
Unterstützung bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung (GdB) beim Versorgungsamt und der Durchsetzung von Nachteilsausgleichen (z.B. Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, steuerliche Vorteile). Beratung auch zu Hilfsmitteln und barrierefreiem Wohnen.
Wichtiger Hinweis
Widerspruch lohnt sich: Wenn der GdB zu niedrig ist, prüfen Sie den 'Verschlimmerungsantrag'.
Benötigte Unterlagen
- Verschlimmerungsantrag (bei niedrigem GdB)
Vorgehensweise
- 1Prüfen Sie Widerspruch, wenn der Grad der Behinderung (GdB) zu niedrig ist.
- 2Nutzen Sie den Integrationsfachdienst für Kündigungsschutzfragen.
Häufige Fragen
▶Was bedeutet "Kinderschutz & Kinderrechte"?
Anlaufstellen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) durch Vernachlässigung, körperliche oder seelische Gewalt. Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und besorgte Bürger/Fachkräfte. Ziel ist die Gefährdungseinschätzung und Einleitung von Schutzmaßnahmen. Beratungstipp 1: Fachkräfte (Lehrer, Erzieher) haben Anspruch auf Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ zur Risikoeinschätzung. Beratungstipp 2: Kinder können sich anonym an Notrufnummern wenden (z.B. Nummer gegen Kummer).
