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Überblick

Wohnraumberatung, Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt und Hilfe bei Mietschulden für LSBTIQ+ in Wohnungsnot.

Wohnraumberatung
Beratung bei Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt
Hilfe bei Mietschulden

Brauchen Sie Hilfe bei diesem Thema?

Erfahren Sie mehr über den Antragsprozess

📘 Hilfe bei Mietschulden & Räumungsklage

Fachspezifische Intervention durch die bezirklichen „Fachstellen Soziale Wohnhilfe“ gemäß § 22 SGB II und § 36 SGB XII. Kernaufgabe ist die Sicherung der Unterkunft durch Übernahme von Mietschulden (als Darlehen oder Beihilfe) und die Verhandlung mit Vermietern zur Rücknahme von Räumungsklagen, um Wohnraumverlust und Folgevollzugskosten zu verhindern.

Wichtiger Hinweis

Alarmstufe Rot: Bei Räumungsklage kann die 'Schonfristzahlung' binnen zwei Monaten nach Zustellung die Kündigung heilen.

Benötigte Unterlagen

  • Räumungsklage (Zustellungsurkunde beachten!)
  • Nachweise über Mietschulden

Vorgehensweise

  1. 1Leisten Sie eine „Schonfristzahlung“ (Ausgleich aller Schulden) binnen zwei Monaten nach Klagezustellung, um die Kündigung unwirksam zu machen.
  2. 2Legen Sie bei Übernahmeverweigerung durch das Jobcenter sofort Widerspruch ein und prüfen Sie einen Eilantrag beim Sozialgericht.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Nein, Sie können auch ohne Termin vorbeikommen (offene Sprechstunde).

Was passiert beim ersten Gespräch?

Im Erstgespräch klären wir Ihre Situation und besprechen gemeinsam, welche Unterstützung Sie benötigen.

Welche Unterlagen sollte ich mitbringen?

Bringen Sie bitte Ihren Ausweis/Pass und alle relevanten Dokumente zu Ihrem Anliegen mit.

Ist die Beratung kostenlos?

Ja, die Beratung ist kostenlos.

Zielgruppen

LSBTIQ+ in Wohnungsnot

Dies ist ein Eintrag aus unserem Verzeichnis. Angaben ohne Gewähr.