Kinderschutz-Zentrum Berlin Beratungsstelle Hohenschönhausen
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Überblick
Kinderschutz-Zentrum Berlin
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📘 Kinderschutz & Kinderrechte
Anlaufstellen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) durch Vernachlässigung, körperliche oder seelische Gewalt. Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und besorgte Bürger/Fachkräfte. Ziel ist die Gefährdungseinschätzung und Einleitung von Schutzmaßnahmen.
Wichtiger Hinweis
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung haben Fachkräfte Anspruch auf Beratung durch eine 'insoweit erfahrene Fachkraft'.
Vorgehensweise
- 1Fachkräfte: Holen Sie Rat bei einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ ein.
- 2Kinder: Ruft anonym die Nummer gegen Kummer an.
Häufige Fragen
▶Was bedeutet "Jugendberatung & Notdienste"?
Parteihilfe und Schutzraum für Jugendliche in Konfliktsituationen mit Elternhaus, Schule oder Behörden. Das Angebot basiert auf § 8 SGB VIII und umfasst Beratung ohne Wissen der Eltern, Vermittlung in Notschlafstellen (Sleep-Ins) sowie Begleitung bei Inobhutnahmen durch das Jugendamt. Beratungstipp 1: Jugendliche können sich gem. § 8 SGB VIII ohne Kenntnis der Eltern beraten lassen. Beratungstipp 2: Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) ist eine Schutzmaßnahme, die Jugendliche in akuten Krisen selbst beim Jugendamt einfordern können.
