Bezirksamt Reinickendorf von Berlin - Rechtsberatung für Menschen mit geringem Einkommen -
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Überblick
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
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📘 Sozialrecht & Widerspruch
Juristische Überprüfung von Leistungsbescheiden (SGB II, SGB XII, Wohngeld) auf Rechtmäßigkeit. Die Beratung umfasst die Formulierung von form- und fristgerechten Widersprüchen, die Beantragung von einstweiligem Rechtsschutz und Überprüfungsanträgen bei fehlerhaften Berechnungen der Kosten der Unterkunft oder Regelsätze.
Wichtiger Hinweis
Widerspruchsfristen (1 Monat) sind Ausschlussfristen! Legen Sie im Zweifel fristwahrend Widerspruch ein und reichen Sie die Begründung nach.
Benötigte Unterlagen
- Widerspruchsschreiben (fristwahrend)
- Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X
Vorgehensweise
- 1Legen Sie Widerspruch binnen 1 Monat ein (Begründung kann nachgereicht werden).
- 2Stellen Sie bei alten, falschen Bescheiden einen Überprüfungsantrag.
Häufige Fragen
▶Brauche ich einen Termin?
Nein, Sie können auch ohne Termin vorbeikommen (offene Sprechstunde).
▶Was passiert beim ersten Gespräch?
Im Erstgespräch klären wir Ihre Situation und besprechen gemeinsam, welche Unterstützung Sie benötigen.
▶Welche Unterlagen sollte ich mitbringen?
Bringen Sie bitte Ihren Ausweis/Pass und alle relevanten Dokumente zu Ihrem Anliegen mit.
▶Ist die Beratung kostenlos?
Ja, die Beratung ist kostenlos.
