Berufsbegleitung für Menschen mit Hörbehinderung (IFD)
Durchgeführt von: Berufsbegleitung für Menschen mit Hörbehinderung (IFD)
Überblick
Ein Angebot vom Integrationsfachdienst für Menschen mit Hörbehinderung (IFD fMH), das berufstätige Menschen mit Hörbehinderung bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz unterstützt.
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📘 Weiterbildung & Umschulung
Beratung zur beruflichen Qualifizierung und Förderung durch Bildungsgutscheine (SGB II/III). Es erfolgt eine Prüfung der individuellen Voraussetzungen für Umschulungen, Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen sowie die Klärung der Zuständigkeiten zwischen Agentur für Arbeit, Jobcenter und Rentenversicherungsträgern.
Wichtiger Hinweis
Achtung Zuständigkeitswechsel ab 2025: Berufliche Weiterbildung bei Bürgergeld-Bezug kann zur Agentur für Arbeit verlagert sein.
Benötigte Unterlagen
- Bildungsgutschein (Antrag)
Vorgehensweise
- 1Klären Sie vor Antragstellung die Zuständigkeit (Jobcenter vs. Agentur für Arbeit, neu ab 2025).
- 2Argumentieren Sie schriftlich mit „verbesserten Integrationschancen“.
Häufige Fragen
▶Was bedeutet "Beratung für Menschen mit Behinderung"?
Unterstützung bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung (GdB) beim Versorgungsamt und der Durchsetzung von Nachteilsausgleichen (z.B. Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, steuerliche Vorteile). Beratung auch zu Hilfsmitteln und barrierefreiem Wohnen. Beratungstipp 1: Prüfen Sie Widerspruchsmöglichkeiten, wenn der GdB zu niedrig erscheint („Verschlimmerungsantrag“). Beratungstipp 2: Nutzen Sie Beratungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Integrationsfachdienste) für Kündigungsschutz und Arbeitsplatzanpassung.
