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Berlin gegen Hassgewalt - Soforthilfefonds für Betroffene

Durchgeführt von: Berlin gegen Hassgewalt - Soforthilfefonds für Betroffene

Überblick

Berlin gegen Hassgewalt - Soforthilfefonds für Betroffene ist eine Anlaufstelle in Berlin- im Bereich Antisemitische Gewalt.

Barrierefreier Zugang (Aufzug o.Ä.)
Online-Beratung
Persönliche Beratung
Finanzielle Hilfen / Entschädigungsleistungen

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Erfahren Sie mehr über den Antragsprozess

📘 Beratung für Menschen mit Behinderung

Unterstützung bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung (GdB) beim Versorgungsamt und der Durchsetzung von Nachteilsausgleichen (z.B. Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, steuerliche Vorteile). Beratung auch zu Hilfsmitteln und barrierefreiem Wohnen.

Wichtiger Hinweis

Widerspruch lohnt sich: Wenn der GdB zu niedrig ist, prüfen Sie den 'Verschlimmerungsantrag'.

Benötigte Unterlagen

  • Verschlimmerungsantrag (bei niedrigem GdB)

Vorgehensweise

  1. 1Prüfen Sie Widerspruch, wenn der Grad der Behinderung (GdB) zu niedrig ist.
  2. 2Nutzen Sie den Integrationsfachdienst für Kündigungsschutzfragen.

Häufige Fragen

Was bedeutet "Hilfe bei Häuslicher Gewalt"?

Proaktive Beratung durch Interventionsstellen nach Polizeieinsätzen sowie Beratung in Gewaltschutzambulanzen. Fokus ist die Sicherheitsplanung, die Beantragung von Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) und die gerichtsverwertbare Dokumentation von Verletzungen. Beratungstipp 1: Nutzen Sie die proaktive Beratung durch Interventionsstellen nach einem Polizeieinsatz. Beratungstipp 2: Zivilrechtliche Schutzanordnungen (Kontaktverbot) können schnell beim Familiengericht beantragt werden.

Zielgruppen

Mädchen*Frauen*Jungen*Männer*Jugendliche (14-21)Erwachsene (ab 18)Geflüchtete / Migrant*innenLSBTIQ*Menschen mit Behinderung

Dies ist ein Eintrag aus unserem Verzeichnis. Angaben ohne Gewähr.