Berlin gegen Hassgewalt - Soforthilfefonds für Betroffene
Durchgeführt von: Berlin gegen Hassgewalt - Soforthilfefonds für Betroffene
Überblick
Berlin gegen Hassgewalt - Soforthilfefonds für Betroffene ist eine Anlaufstelle in Berlin- im Bereich Antisemitische Gewalt.
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📘 Beratung für Menschen mit Behinderung
Unterstützung bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung (GdB) beim Versorgungsamt und der Durchsetzung von Nachteilsausgleichen (z.B. Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, steuerliche Vorteile). Beratung auch zu Hilfsmitteln und barrierefreiem Wohnen.
Wichtiger Hinweis
Widerspruch lohnt sich: Wenn der GdB zu niedrig ist, prüfen Sie den 'Verschlimmerungsantrag'.
Benötigte Unterlagen
- Verschlimmerungsantrag (bei niedrigem GdB)
Vorgehensweise
- 1Prüfen Sie Widerspruch, wenn der Grad der Behinderung (GdB) zu niedrig ist.
- 2Nutzen Sie den Integrationsfachdienst für Kündigungsschutzfragen.
Häufige Fragen
▶Was bedeutet "Hilfe bei Häuslicher Gewalt"?
Proaktive Beratung durch Interventionsstellen nach Polizeieinsätzen sowie Beratung in Gewaltschutzambulanzen. Fokus ist die Sicherheitsplanung, die Beantragung von Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) und die gerichtsverwertbare Dokumentation von Verletzungen. Beratungstipp 1: Nutzen Sie die proaktive Beratung durch Interventionsstellen nach einem Polizeieinsatz. Beratungstipp 2: Zivilrechtliche Schutzanordnungen (Kontaktverbot) können schnell beim Familiengericht beantragt werden.
