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AWO - Sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistand (Südost)

Durchgeführt von: AWO - Sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistand (Südost)

Überblick

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und der Erziehungsbeistand der AWO Südost unterstützen Familien, Kinder und Jugendliche direkt in ihrem Lebensumfeld bei der Bewältigung von Krisen und Erziehungsschwierigkeiten. Die Hilfe wird über das Jugendamt beantragt.

Intensive Betreuung und Begleitung von Familien
Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen
Hilfe bei Erziehungsfragen und Konflikten
Kooperation mit Schulen und Kitas

Brauchen Sie Hilfe bei diesem Thema?

Erfahren Sie mehr über den Antragsprozess

📘 Jugendberatung & Notdienste

Parteihilfe und Schutzraum für Jugendliche in Konfliktsituationen mit Elternhaus, Schule oder Behörden. Das Angebot basiert auf § 8 SGB VIII und umfasst Beratung ohne Wissen der Eltern, Vermittlung in Notschlafstellen (Sleep-Ins) sowie Begleitung bei Inobhutnahmen durch das Jugendamt.

Wichtiger Hinweis

Schutzrecht: Du kannst dich ab 14 Jahren auch ohne Wissen deiner Eltern beraten lassen (§ 8 SGB VIII).

Vorgehensweise

  1. 1Lass dich ohne Wissen der Eltern beraten (§ 8 SGB VIII).
  2. 2Fordere bei akuter Gefahr eine Inobhutnahme beim Jugendamt.

Häufige Fragen

Was bedeutet "Erziehungs- & Familienberatung"?

Psychologische und pädagogische Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche gemäß § 28 SGB VIII. Themen sind Erziehungsfragen, Trennungskonflikte, Entwicklungsauffälligkeiten und familiäre Gewalt. Die Beratung ist kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch anonym. Beratungstipp 1: Eltern haben einen Rechtsanspruch auf Beratung. Beratungstipp 2: Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine intensive, aufsuchende Hilfe, die direkt im Haushalt unterstützt, aber vom Jugendamt bewilligt werden muss.

Zielgruppen

Familien in Krisen- und BelastungssituationenKinder und Jugendliche

Dies ist ein Eintrag aus unserem Verzeichnis. Angaben ohne Gewähr.