AWO - Sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistand (Südost)
Durchgeführt von: AWO - Sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistand (Südost)
Überblick
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und der Erziehungsbeistand der AWO Südost unterstützen Familien, Kinder und Jugendliche direkt in ihrem Lebensumfeld bei der Bewältigung von Krisen und Erziehungsschwierigkeiten. Die Hilfe wird über das Jugendamt beantragt.
Brauchen Sie Hilfe bei diesem Thema?
Erfahren Sie mehr über den Antragsprozess →
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📘 Jugendberatung & Notdienste
Parteihilfe und Schutzraum für Jugendliche in Konfliktsituationen mit Elternhaus, Schule oder Behörden. Das Angebot basiert auf § 8 SGB VIII und umfasst Beratung ohne Wissen der Eltern, Vermittlung in Notschlafstellen (Sleep-Ins) sowie Begleitung bei Inobhutnahmen durch das Jugendamt.
Wichtiger Hinweis
Schutzrecht: Du kannst dich ab 14 Jahren auch ohne Wissen deiner Eltern beraten lassen (§ 8 SGB VIII).
Vorgehensweise
- 1Lass dich ohne Wissen der Eltern beraten (§ 8 SGB VIII).
- 2Fordere bei akuter Gefahr eine Inobhutnahme beim Jugendamt.
Häufige Fragen
▶Was bedeutet "Erziehungs- & Familienberatung"?
Psychologische und pädagogische Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche gemäß § 28 SGB VIII. Themen sind Erziehungsfragen, Trennungskonflikte, Entwicklungsauffälligkeiten und familiäre Gewalt. Die Beratung ist kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch anonym. Beratungstipp 1: Eltern haben einen Rechtsanspruch auf Beratung. Beratungstipp 2: Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine intensive, aufsuchende Hilfe, die direkt im Haushalt unterstützt, aber vom Jugendamt bewilligt werden muss.
